07.06.2016

Umsetzung der UCITS-V-Richtlinie in Luxemburg

Am 12. Mai 2016 wurden in Luxemburg die Bestimmungen zur Implementierung der UCITS-V-Richtlinie im Mémorial – Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg veröffentlicht. Die Bestimmungen treten am 1. Juni 2016 in Kraft.

Die Implementierung führt zu Anpassungen des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „OGAW-Gesetz“) sowie des Luxemburger Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (das „AIFM-Gesetz“).

Die Anpassungen im OGAW-Gesetz betreffen insbesondere neue organisatorische Anforderungen an die Verwahrstellen, so etwa die getrennte Verwahrung von Vermögenswerten entlang der gesamten Verwahrkette, des Weiteren Vorschriften zur „due diligence“ bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Unter- bzw. Drittverwahrern. Obwohl zwischen dem Luxemburger Parlament (Chambre des Députés) und dem Staatsrat von Luxemburg (Conseil d’État) kontrovers diskutiert, sind die neuen Anforderungen an die Verwahrstellen auch für Luxemburger Teil-II-Fonds anwendbar, selbst wenn die verwalteten Vermögen des Luxemburger Teil-II-Fonds den im AIFM-Gesetz festgelegten Schwellenwert nicht überschreiten.

Die Anpassungen im AIFM-Gesetz betreffen insbesondere neue Anforderungen an die Verwalter alternativer Investmentfonds wie die Pflicht zur Prüfung der Abschlüsse durch einen staatlich geprüften Revisor. Des Weiteren dürfen Verwalter alternativer Investmentfonds neu bestimmte Finanzdienstleistungen wie die Portfolio-Verwaltung und Anlageberatung grenzüberschreitend erbringen.

Claude Ehrensperger
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall