07.12.2015

Europäischer Datenschutzbeauftragter: weitere Dokumentation zu Datenschutz und Big Data veröffentlicht

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) veröffentlichte am 2. Dezember 2015 eine Pressemitteilung, einen Videokommentar sowie eine weitere Stellungnahme zu Datenschutz und Big Data: „Opinion 7/2015 - Meeting the challenges of big data. A call for transparency, user control, data protection by design and accountability". Der EDSB hält darin u.a. folgendes fest:

Datenschutzgesetze seien auf Big Data anwendbar; es stelle sich jedoch die Frage, wie diese „wirkungsvoll“ angewendet werden können.

Aktuelle Datenbearbeitungsgrundsätze wie Transparenz bzw. Erkennbarkeit, Verhältnismässigkeit sowie Zweckbindung müssen durch „neue Grundsätze“ wie Accountability, privacy by design und by default ergänzt werden. Konkret müsse eine verantwortungsvolle sowie nachhaltige Entwicklung von Big Data auf den vier nachfolgenden „zentralen Elementen“ beruhen:  

  • Transparenz: Den betroffenen Personen muss klar mitgeteilt werden, welche Daten, wie und zu welchem Zweck über sie bearbeitet werden.
  • User control: Den betroffenen Personen muss mehr Kontrolle über die Art der Bearbeitung der eigenen Daten gewährt werden (bspw. durch wirkungsvolle Zugriffs- sowie Datenportabilitätsrechte und opt-out Mechanismen). 
  • Privacy by design: Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bearbeitungsgrundsätze bereits bei der Entwicklung neuer Technologien und Verfahren. 
  • Accountability: Mehr Verantwortlichkeit der Datenbearbeiter für eine rechtskonforme Datenbearbeitung.

Ferner hat der EDSB per 3. Dezember 2015 eine "Ethics Advisory Group" eingesetzt. Diese soll die Beziehung zwischen Grundrechten, Technologien, Märkten und Geschäftsmodellen im 21. Jahrhundert aus einer ethischen Perspektive erforschen; datenschutzrechtliche Auswirkungen im digitalen Umfeld sollen dabei besonders berücksichtigt werden. 
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Maira Gall