10.12.2015

Bundesrat: Grundsatzentscheide für ein neues Aktienrecht

Gemäss einer Medienmitteilung vom 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat (BR) erste Grundsatzentscheide für die Revision des Aktienrechts gefällt. Im Zentrum des Vorentwurfs stehen dabei die Stärkung der Aktionärsrechte, eine Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften sowie Geschlechter-Richtwerte für grosse börsenkotierte Gesellschaften.

Auf Basis der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV; SR 221.331) sollen insbesondere Leitplanken für Antrittsprämien und die Höhe der Entschädigungen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten gesetzt werden. Zudem soll der Verwaltungsrat von grossen börsenkotierten Gesellschaften zu je mindestens 30%, die Geschäftsleitung zu je mindestens 20%, aus beiden Geschlechtern bestehen.

Weiter will der BR die Finanzströme im Rohstoffsektor transparenter machen durch die Pflicht dort tätiger Gesellschaften zur Offenlegung von substantiellen Zahlungen an staatliche Stellen.

Schliesslich enthielt der Vorentwurf aktienrechtliche Gründungs- und Kapitalvorschriften, zum Beispiel das neue Kapitalband und die Möglichkeit zu einem Aktienkapital in ausländischer Währung. Für die Gründung einfach strukturierter Kapitalgesellschaften soll neu auch die Pflicht zur öffentlichen Beurkundung entfallen.

Weitere Unterlagen zur Revision des Aktienrechts sind online verfügbar.

Urs Kunz
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Maira Gall