Gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesens (BWO) sind bei den Schlichtungsbehörden im 1. Halbjahr 2015 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2014 leicht weniger neue Verfahren in Miet- und Pachtangelegenheiten eingeleitet worden. Es handelt sich um einen Rückgang von 677 Verfahren. Zu behandeln waren damit noch 21‘209 Verfahren. Im ersten Semester 2015 wurden 14‘676 Fälle erledigt; 6‘533 Fälle waren Mitte 2015 noch pendent.
Bei den erledigten Verfahren wurde in knapp mehr als der Hälfte der Fälle eine Einigung erzielt (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug). Bei circa 1/6 der Fälle kam es zu keiner Einigung, was zu der Erteilung einer Klagebewilligung führte. Etwa 1/4 der Fälle wurde anderweitig erledigt (bspw. durch Nichteintreten oder Gegenstandslosigkeit), die restlichen Fälle betrafen Urteilsvorschläge der Behörden sowie direkte Entscheide bei kleinen Streitwerten.
Urs Kunz
Bei den erledigten Verfahren wurde in knapp mehr als der Hälfte der Fälle eine Einigung erzielt (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug). Bei circa 1/6 der Fälle kam es zu keiner Einigung, was zu der Erteilung einer Klagebewilligung führte. Etwa 1/4 der Fälle wurde anderweitig erledigt (bspw. durch Nichteintreten oder Gegenstandslosigkeit), die restlichen Fälle betrafen Urteilsvorschläge der Behörden sowie direkte Entscheide bei kleinen Streitwerten.
Urs Kunz