12.10.2015

Weniger Schlichtungsverfahren in Miet- und Pachtangelegenheiten

Gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesens (BWO) sind bei den Schlichtungsbehörden im 1. Halbjahr 2015 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2014 leicht weniger neue Verfahren in Miet- und Pachtangelegenheiten eingeleitet worden. Es handelt sich um einen Rückgang von 677 Verfahren. Zu behandeln waren damit noch 21‘209 Verfahren. Im ersten Semester 2015 wurden 14‘676 Fälle erledigt; 6‘533 Fälle waren Mitte 2015 noch pendent.

Bei den erledigten Verfahren wurde in knapp mehr als der Hälfte der Fälle eine Einigung erzielt (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug). Bei circa 1/6 der Fälle kam es zu keiner Einigung, was zu der Erteilung einer Klagebewilligung führte. Etwa 1/4 der Fälle wurde anderweitig erledigt (bspw. durch Nichteintreten oder Gegenstandslosigkeit), die restlichen Fälle betrafen Urteilsvorschläge der Behörden sowie direkte Entscheide bei kleinen Streitwerten.

Urs Kunz
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Maira Gall