12.04.2015

Bafu: Vollzugshilfe zur Überwachung von belasteten Standorten

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat eine Vollzugshilfe erstellt (Nummer UV-1505-D), welche aufzeigt, wie eine sachgerechte Überwachung von belasteten Standorten erfolgen soll. Erläutert wird, wann eine Überwachung angezeigt ist und wie deren Verlauf erfolgen soll sowie was Inhalt des Überwachungskonzeptes bildet:

"Die Untersuchung und Sanierung von mit Abfällen belasteten Standorten erfolgt nach den Zielsetzungen und Vorgaben der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680). Das Ziel jeder altlastenrechtlichen Untersuchung besteht darin, zu beurteilen, ob am betreffenden Standort ein Sanierungsbedarf besteht. In den meisten Fällen lässt sich diese Frage schlüssig beantworten. Es gibt aber auch Standorte, bei welchen die Antwort nicht eindeutig ausfällt, weil die ermittelten Schadstoffkonzentrationen nahe an der Schwelle zum Sanierungsbedarf liegen. Gemäss AltlV sind solche Standorte als "überwachungsbedürftig" zu klassieren und solange zu überwachen, bis die Datengrundlage für einen definitiven Entscheid bezüglich des Sanierungsbedarfs ausreicht.

Mit der am 1. August 2012 in Kraft getretenen Änderung der AltlV wurden die Bestimmungen zur Überwachung präzisiert. Damals wurden für Grundwasser und oberirdisches Gewässer Überwachungs-Schwellenwerte eingeführt, zusätzliche Kriterien zur Beendigung einer Überwachung definiert und die Erstellung eines Überwachungskonzepts verlangt."

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Maira Gall