In der Wintersession 2014 wurden u.a. folgende parlamentarische Vorstösse zum DSG und URG eingereicht:
14.4284 – Postulat: Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser schützen.
14.1092 – Anfrage: Weitergabe von Informationen zwischen Grund- und Zusatzversicherung und Verletzung des Datenschutzes.
14.4150 – Postulat: URG-Revision. Einführung eines Verleihrechts.
Michal Cichocki
14.4284 – Postulat: Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser schützen.
- Eingereicht von: SR Comte (FDP/NE).
- Eingereichter Text: "Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz einen Bericht auszuarbeiten, der sich schwerpunktmässig mit den Risiken der Nutzung von privaten Kameras, insbesondere Smartphones, Dashcams, Drohnen und "Datenbrillen", befasst".
- Begründung: Der Handlungsbedarf wird u.a. mit der Nutzung der genannten Geräte im öffentlichen Raum und der damit entstehenden Problematik mit dem Schutz der Privatspähre und der Einhaltung des DSG begründet. Die vollständige Begründung ist hier abrufbar.
- Stand: Ausstehend - im Rat noch nicht behandelt.
14.1092 – Anfrage: Weitergabe von Informationen zwischen Grund- und Zusatzversicherung und Verletzung des Datenschutzes.
- Eingereicht von: NR Carobbio Guscetti (SP/TI).
- Eingereichter Text: "Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid vom 30. Oktober 2014 4A_294/2014 müssen die Informationen, die aus den Rechnungen der Versicherten hervorgehen, sowohl der Grundversicherung als auch der Zusatzversicherung bekannt sein, wenn beide derselben Versicherungsgruppe angehören und gemeinsam verwaltet werden. Mit diesem Entscheid wird faktisch bestätigt, dass sensible Daten zwischen einer Grund- und einer Zusatzversicherung innerhalb derselben Versicherungsgruppe weitergegeben werden dürfen. Ich frage den Bundesrat daher: 1. Wie bewertet er diesen Entscheid? 2. Ist er nicht der Ansicht, dass diese Praxis eine Verletzung des Datenschutzes in Bezug auf die Daten der Versicherten darstellt? 3. Ist er nicht der Ansicht, dass damit faktisch die Risikoselektion begünstigt wird?"
- Stand: Eingereicht - Antwort ausstehend.
14.4150 – Postulat: URG-Revision. Einführung eines Verleihrechts.
- Eingereicht von: SR Bieri (CVP/ZG).
- Eingereichter Text: "Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie im Urheberrechtsgesetz (URG) eine Regelung für die Entgeltung der Nutzung von Werkexemplaren beim analogen und digitalen Verleihen verankert werden kann. Dabei soll auf dem Hintergrund der sich rasch entwickelnden Digitalisierungspraxis aufgezeigt werden, welche Regelungen in anderen Ländern angewendet werden, welche Voraussetzungen gegeben sein müssten, um mit der nächsten Revision des Urheberrechtsgesetzes die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Entgeltung zu schaffen und welchen Nutzen Urheber wie Bibliotheken daraus ziehen. Insbesondere sollen dabei auch die finanziellen Konsequenzen für die Bibliotheken dargestellt werden".
- Begründung: Der Handlungsbedarf wird u.a. mit dem hohen Tempo der Digitalisierung und der fehlenden, gesetzlich verankerten Nutzungsvergütung - dem Verleihrech - begründet. Die vollständige Begründung ist hier abrufbar.
- Stand: Ausstehend - im Rat noch nicht behandelt.
Michal Cichocki