18.09.2014

Nationalrat: 14-tägiges Widerrufsrecht wird für Online-Bestellungen abgelehnt und für Bestellungen via Telefon bejaht

Am 17. September 2014 sprach sich der Nationalrat (NR) mit 95 zu 84 Stimmen gegen ein gesetzlich vorgesehenes 14-tägiges Widerrufsrecht für Bestellungen via Internet (Online-Bestellungen) aus. Bei Bestellungen via Telefon soll jedoch neu ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen ausgeübt werden können.

Dieses Widerrufsrecht soll aber erst ab einem Kaufpreis von CHF 200 gelten und bei Elektrogeräten ausgeschlossen sein, wenn deren Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet worden ist. Schliesslich soll die absolute Widerrufsfrist spätestens drei Monate und 14 Tage nach dem Empfang der Sache erlöschen. Diese gelangt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der Verkäufer nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat.

Das Abstimmungsergebnis im NR widerspricht damit z.T. dem Ständerat, der am 18. Juni 2014 mit 23 zu 17 Stimmen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für Online-Bestellungen bejaht hatte.

Im geltenden Recht besteht lediglich bei den sog. Haustürgeschäften ein gesetzlich vorgesehenes Widerrufsrecht von 7 Tagen (vgl. Art. 40a ff. OR). Die Ausdehnung dieses Widerrufsrechts auf 14 Tage und für Bestellungen via Telefon würde europäischem Recht entsprechen; eine analoge Regelung – auch für Online-Bestellungen - ist in der EU seit Anfang Juni 2014 in Kraft

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

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Maira Gall