09.09.2014

Bundesrat erwägt Senkung der Freibeträge bei Ergänzungsleistungen

Wie die Berner Zeitung vom 8. September 2014 berichtete, erwägt der Bundesrat die Senkung der Freibeträge bei Ergänzungsleistungen (EL), um die Sozialausgaben einzudämmen. 

Die im Jahre 2011 im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30) festgehaltenen höheren Vermögensfreibeträge (Art 11 Abs. 1 Bst. c ELG sowie Art. 11 Abs 1bis ELG) führten zu einem unerwartet grossen Kostenschub bei den EL. Der Bundesrat veranschlagt die gesamten Mehrkosten nachträglich auf knapp 80 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um bleibende Mehrkosten, die Jahr für Jahr anfallen.

Die Erhöhung der Freibeträge hatte zwei Effekte: Zum einen "entstanden" rund 3500 neue EL-Fälle. Dabei handelt es sich um Personen, die vorher als "zu reich" galten und erst dank der höheren Freibeträge Anrecht auf EL erhielten. Zum anderen wurden Beiträge an bestehende EL-Bezüger, die über ein Vermögen verfügen, erhöht.

Der Bundesrat will im Rahmen der diesen Herbst geplanten EL-Reform die Senkung der Freibeträge durchsetzen, bspw. bei Ehepaaren von CHF 60'000.- auf CHF 40'000.-. Einzig die Freibeträge auf selbst bewohnten Liegenschaften will der Bundesrat unverändert lassen.

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Maira Gall