28.08.2014

Steuererhöhung im Kanton Schwyz geplant

Der Kanton Schwyz ist bekanntlich einer der steuerlich attraktivsten Schweizer Kantone (vgl. Steuerbelastung Schweiz 2013 ESTV). Doch dem Tiefsteuerkanton droht ein massiver Aufwandüberschuss. Aus diesem Grund haben Regierungsrat und Parlament nebst Sparmassnahmen auch eine Revision des Steuergesetzes geplant. Der Hauseigentümerverband (HEV) des Kantons Schwyz hat gegen die geplanten Änderungen im Steuergesetz jedoch erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb werden die Stimmberechtigten am 28. September 2014 über die geplante Revision des Steuergesetzes abstimmen, welche dem Kanton rund CHF 66 Mio. Mehreinnahmen bringen soll (vgl. SRF vom 5. August 2014). 

Die Änderungen im kantonalen Steuergesetz sehen eine Steuererhöhung für Gutverdienende und Vermögende vor. Der Kanton Schwyz soll jedoch das Label „steuerattraktiv“ nicht verlieren (vgl. Bilanz vom 25. August 2014). Konkret sind insbesondere die folgenden Anpassungen vorgesehen:
  • Stärkere Belastung der Einkommen ab CHF 230‘000 durch Erhöhung des kantonalen Einkommenssteuersatzes
  • Erhöhung des Vermögenssteuersatzes von 0.05% auf 0.06%
  • Stärkere Besteuerung kurzfristig erzielter Grundstückgewinne
  • Reduktion der Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (Reduktion des Steuersatzes auf 50% statt auf 25%)

Leonhard Scheer
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Maira Gall