03.07.2014

Richtungsentscheid des Bundesrates zum Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge

Vergangene Woche hat der Bundesrat mehrere Richtungsentscheide zu einer Änderung des Systems der Ergänzungsleistungen präsentiert. Das Ziel der geplanten Reform ist das gegenwärtige Leistungsniveau zu erhalten, jedoch die Gesamtkosten der Ergänzungsleistungen zu senken. Erreicht werden soll dieses Vorhaben durch eine Abschaffung des Kapitalbezugs aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

Dadurch soll vor allem der missbräuchliche Bezug von Ergänzungsleistungen, nach bereits bezogenem Kapital aus der beruflichen Vorsorge bekämpft und so gleichzeitig das Risiko einer Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen im Alter minimiert werden.

Erfasst wird jegliche Art von Kapitalbezug, also auch jene zur Eigentumsförderung. Weil dieser Kapitalbezug jedoch einen wichtigen Teil der Wahlfreiheit in der beruflichen Vorsorge ausmacht, wurde dem Entscheid Kritik entgegengebracht.

So wird unter anderem bemängelt, dass sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf eine unzureichende Datengrundlage stützt. Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen einem Kapitalbezug zum Erwerb von Wohneigentum und einem späteren Bezug von Ergänzungsleistungen liegen nicht vor, was auch der Bundesrat bestätigt.

Ebenfalls wird vorgebracht, dass das Verbot einen Eingriff in die persönliche Freiheit der Versicherten der beruflichen Vorsorge darstelle und im Widerspruch zur Verfassung stehe, welche den Bund zur Wohneigentumsförderung verpflichtet. Auch würden massive Schäden für die Bauwirtschaft entstehen, weil bereits heute jeder vierte beim Erwerb von Wohneigentum auf einen Kapitalbezug angewiesen ist.

Der Missbrauch des Bezugs von Vorsorgekapital könnte besser und zielgerichteter durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage zur Berechnung der Ergänzungsleistungen erreicht werden.


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Maira Gall