14.05.2014

Nationalrat: Keine Aufhebung der Lex Koller

Gemäss NZZ vom 7. Mai 2014 hat der Nationalrat ohne Gegenantrag auf die Aufhebung der Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland; BewG) verzichtet. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz weiterhin eingeschränkt bleiben.

Begründet wurde der Entscheid u.a. mit der Zweitwohnungsproblematik sowie dem seit der Finanzkrise 2008 erwachten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen. Der Erwerb von Schweizer Boden müsse Personen vorbehalten sein, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen würden, war der Tenor im Nationalrat. 

Die Lex Koller war 1983 eingeführt worden, um den Verkauf des Schweizer Bodens an Personen im Ausland einzudämmen. Inzwischen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. Diskutiert wird deshalb nun auch über eine Verschärfung der Bestimmungen. Der Nationalrat nahm in der vergangenen Wintersession zwei (Link 1 und Link 2) entsprechende Motionen von NR Jacqueline Badran ohne Opposition an. 

Nach dem Willen von NR Badran sollen Personen aus dem Ausland nicht mehr ohne Bewilligung Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobiliengesellschaften erwerben können. Weiter sollen auch betrieblich genutzte Immobilien wieder der Lex Koller unterstellt werden, wie dies bis 1997 der Fall war. Ausnahmen soll es jedoch nach wie vor für Hotelliegenschaften und Tourismusprojekte geben. Gegen die Motionen regt sich allerdings Widerstand; ob der Ständerat zustimmt, ist deshalb offen: Seine vorberatende Kommission lehnte die Motionen ab.

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Maira Gall