27.04.2014

Zivilstandsregister und Grundbuch werden modernisiert

Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 16. April 2014 soll der sichere und effiziente Rechtsverkehr durch eine Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs auch künftig sichergestellt werden. Er hat eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.

Zivilstandsregister
Künftig wird der Bund alleine für das elektronische Zivilstandsregister verantwortlich sein. Diese Datenbank wird zudem künftig als zentrales Personen-Informationssystem geführt (vgl. Art. 45a E-ZGB), was wiederum die Zusammenarbeit zwischen den Behörden vereinfacht und zu kostengünstigeren Verwaltungsabläufen führen soll.

Grundbuch
Das Grundbuch wird künftig aufgrund der AHV-Nummern als Personenidentifikator geführt, was Qualität und Aktualität verbessern wird (vgl. Art. 949b E-ZGB). Heute kann es bei natürlichen Personen zu Problemen kommen, wenn beispielsweise die Schreibweise ihres Namens unterschiedlich erfasst wurde oder es zu Namensänderungen gekommen ist. Der Personenidentifikator (vgl. Art. 949c E-ZGB) ermöglicht es aufgrund der AHV-Nummer landesweit Grundstücke zu suchen.

Schliesslich soll ein Unternehmen im Rahmen des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS) in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmte Dienstleistungen erbringen können: Zugriff auf Daten des Grundbuchamts im Abrufverfahren, Auskunft über Daten des Hauptbuchs, die ohne Interessennachweis einsehbar sind und den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt (vgl. Art. 949d E-ZGB).

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Maira Gall