Airlines drohen künftig Bussen, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisepapiere in die Schweiz fliegen. Der Ständerat hat am 19. März 2014 als Erstrat Gesetzesänderungen gutgeheissen, mit welchen der Bundesrat die Airlines im Kampf gegen illegale Einwanderung stärker in die Pflicht nehmen will.
Schon heute (Art. 120a AuG) dürfen Fluggesellschaften keine Passagiere in die Schweiz transportieren, die nicht über die nötigen Papiere verfügen. Nach Einführung der entsprechenden Strafnorm im Jahr 2008 eröffnete das Bundesamt für Migration 25 Strafverfahren gegen 13 Fluggesellschaften. Die Verfahren, die 188 Passagiere betrafen, wurden jedoch allesamt eingestellt, weil sie wegen rechtlicher und praktischer Probleme nicht mit einer Verurteilung hätten abgeschlossen werden können. Seither wurden keine neuen Verfahren eröffnet.
Selbst in klaren Fällen könne mit der heutigen Regelung keine Busse ausgesprochen werden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Zwischen 2010 und 2013 hätten die Flughafenbehörden jährlich rund 1'000 Personen wegen fehlender Papiere die Einreise verweigern müssen. In keinem Fall sei die Fluggesellschaft gebüsst worden.
Umkehr der Beweislast: Deshalb soll nun das Gesetz geändert werden. Bisher mussten die Schweizer Migrationsbehörden beweisen, dass eine Fluggesellschaft ihre Kontrollpflichten verletzt hat. Künftig sollen die Behörden nur noch nachweisen müssen, dass das Unternehmen einen Passagier ohne nötige Papiere befördert hat. Kann die Airline nicht nachweisen, dass es alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, damit nur Personen mit Reisedokumenten befördert werden, muss es eine Busse bezahlen.
Der Ständerat hat entsprechende Änderungen des Ausländergesetzes mit 35 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Fluggesellschaften, die ihre Sorgfalts- oder Meldepflicht verletzen, sollen zwingend mit einer Busse von 4'000 Franken pro beförderte Person bestraft werden. Der Bundesrat hatte eine «kann»-Formulierung vorgeschlagen. Bei schweren Fällen soll die Belastung 16'000 Franken pro Person betragen. Bei leichten Verstössen könnte von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen werden.
Passagier-Informationssystem: Weitere Gesetzesanpassungen betreffen das Informatiksystem für Passagier-Informationen. Das Bundesamt für Migration kann von Fluggesellschaften für ausgewählte Flüge aus Nicht-Schengen-Staaten vor dem Abflug die Übermittlung von Passagierdaten verlangen. Bisher genügten jedoch die Rechtsgrundlagen nicht, um das dafür entwickelte Informatiksystem in der Praxis einzusetzen.
Über die Gesetzesänderung muss nun noch der Nationalrat befinden.