17.03.2014

Widerrufsrecht bei Telefonverträgen und beim Online-Handel

Der Bundesrat begrüsst die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen bei Telefon- und Fernabsatzverträgen. Dies hat er am 14. März 2014 in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative festgehalten. Die Möglichkeit des Widerrufs soll die Konsumenten bei Telefonverträgen sowie beim Versand- und Online-Handel besser schützen.

Aufgrund einer Parlamentarischen Initiative hat die Rechtskommission des Ständerats die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumenten im gesamten Fernabsatzgeschäft vorgeschlagen. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll folglich Verträge umfassen, die geschlossen werden, ohne dass sich die Vertragsparteien physisch begegnen. Weil der Konsument bei solchen Verträgen überrascht oder überrumpelt wird und oft den Vertragsgegenstand vor dem Vertragsschluss nicht prüfen kann, besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis.

Im geltenden Recht besteht lediglich bei den sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen (vgl. Art. 40a ff. OR). Dass nun ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für Telefon- und Fernabsatzverträge eingeführt werden soll, entspricht dem Konsumentenschutz der übrigen europäischen Länder

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Maira Gall