24.01.2014

Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat am 22. Januar 2014 eine entsprechende Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmennamens in die Vernehmlassung geschickt.

In zwei Motionen wurde bemängelt, dass die geltenden Vorschriften für die Bildung von Firmen von Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften zu restriktiv seien und den Nachfolgeprozess behinderten. Wenn ein Unternehmen seinen Firmennamen einmal gewählt habe, sollte dieser beibehalten werden können, ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betreffen.

Die vorgeschlagene Änderung des OR verfolgt das Ziel, dass der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Insbesondere sollen Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich sein und die Umwandlung in eine andere Rechtsform soll den Firmennamen idealerweise nur noch beim Rechtsformzusatz tangieren. Ferner sollen bei der Firmenbildung künftig für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften gelten und der Schutzumfang des Firmennamens soll vereinheitlicht werden insoweit, dass er neu für alle Gesellschaften (und nicht wie bis anhin nur für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften) auf die ganze Schweiz ausgedehnt wird.

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Maira Gall