21.06.2013

Pressemitteilung des Zuger Regierungsrats zur angekündigten Unternehmenssteuerreform III

Der Regierungsrat des Kantons Zug nimmt in der Pressemitteilung vom 16. Juni 2013 Stellung zu der vom Bundesrat angekündigten Unternehmenssteuerreform III. Er hält darin fest, dass der Kanton Zug die Unternehmenssteuerreform III unterstütze und unterstreicht dabei folgende zentrale Punkte: 

Für die im Kanton Zug ansässigen, privilegiert besteuerten Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften ist ab dem Jahr 2018 mit einer moderaten steuerlichen Mehrbelastung zu rechnen. Weiter wird die Einführung von Lizenz- oder Zinsboxen oder einer zinsbereinigten Gewinnsteuer geprüft. Ein weiteres wichtiges Element der zukünftigen Unternehmensbesteuerung im Kanton Zug ist die geplante Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes für Zuger Unternehmen auf 12% (Steuersatz nach Steuern, inkl. Bundessteuer) bis 2018. Zur Erinnerung: Der Gewinnsteuersatz auf Bundesebene beträgt heute 8.5% (vgl. Art. 68 DBG). 

Der skizzierte Umbau der Unternehmensbesteuerung soll gemäss der Pressemitteilung das Gesamtsteueraufkommen aller Zuger Unternehmen nicht verändern, da die Mehr- und Mindereinnahmen sich in etwa ausgleichen sollten. Entsprechend sind keine Steuererhöhungen für natürliche Personen geplant. Allerdings dürfe der Kanton Zug im Rahmen des nationalen Finanzausgleichs nicht zusätzlich belastet werden.

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Maira Gall