27.05.2013

Reform der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz

An der Medienkonferenz des Bundesrates vom 17. Mai 2013 hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (Vorsteherin EFD) zusammen mit Herrn Peter Heggli, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und- direktoren (FDK), den Zwischenbericht des Steuerungsorgans „Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)“ vorgestellt. Der Bericht zeigt die erarbeitete steuer- und finanzpolitische Stossrichtung der nächsten Unternehmenssteuerform. 

Die Reform hat zum Ziel, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken und den Steuerstreit mit der EU beizulegen. Folgende zentrale Massnahmen werden im Zwischenbericht festgehalten: 

Einführung neuer EU- / OECD-kompatibler Sonderregelungen 
Um international wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben, sollen neue Sonderregelungen eingeführt werden. Diese sind idealerweise EU- und OECD-kompatibel. Solche Regelungen sollten keine Elemente eines ring-fencing enthalten, nicht auf eine internationale Nichtbesteuerung abzielen und steuersystematisch begründbar sein oder nachweisliche in mindestens einem EU-Mitgliedstaat bereits angewendet werden. Im Vordergrund steht dabei die steuerliche Förderung von Aktivitäten im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation (Stichwort: Lizenzbox, Innovationsbox) sowie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer (Stichwort: notional interest deduction). 

Kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen 
Eine weitere Methode, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken, wird darin gesehen, die kantonalen Gewinnsteuersätze generell zu senken. Der diesbezügliche Entscheid soll jedoch in der Autonomie der Kantone liegen. 

Abbau von Steuerlasten 
Schliesslich soll durch den Abbau bzw. die Abschaffung von Steuerlasten die Standortattraktivität der Schweiz erhöht werden. Es ist vorgesehen, dass insbesondere der Beteiligungsabzug angepasst wird, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft wird und im Bereich der Verrechnungssteuer die Rahmenbedingungen für Konzernfinanzierungen verbessert werden. Eine weitere Möglichkeit, welche es zu prüfen gilt, ist der Verzicht auf die Erhebung der Kapitalsteuer durch die Kantone. 

Weiteres Vorgehen 
Basierend auf den Arbeiten der Projektorganisation werden nun die Kantone und die Wirtschaft konsultiert. Das EFD wird dem Bundesrat im Herbst 2013 auf Grundlage der internationalen Entwicklungen und den Ergebnissen der Konsultation Bericht erstatten. Das Ziel ist, im Verlauf des Jahres 2014 eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III zu verabschieden.

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Maira Gall