21.05.2013

Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen für statistische Datenverknüpfungen

Am 17. Mai 2013 teilte das Bundesamt für Statistik (BFS) mit, dass im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes insbesondere die Ausführungsbestimmungen zu Art. 14a Bundesstatistikgesetz (BStatG) „Datenverknüpfungen“ erarbeitet werden sollen. 

Gemäss BStatG sind statistische Daten möglichst ohne Durchführung von Direkterhebungen durch die Nutzung bestehender Register sowie anderweitig vorhandener Administrativdaten zu beschaffen. Um diesem Anliegen zu entsprechen und die aus verschiedenen Quellen gewonnenen Daten optimal nutzen zu können, sei es nötig, Daten untereinander zu verknüpfen. Nur so sei es möglich, die Befragten zu entlasten sowie kosten- und zeitsparende Synergien zu erzielen. Ausgehend von Art. 14a BStatG soll die revidierte Verordnung im Detail regeln, wer unter welchen Bedingungen und in welcher Form Datenverknüpfungen vornehmen darf. Dabei soll dem Datenschutz und der Datensicherheit grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. 

Dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik sind neue EU-Verordnungen angefügt worden, welche Anpassungen der Statistikerhebungsverordnung erforderlich machten. Neu aufgenommen wurden einzelne Bestimmungen über statistische Grundsätze und Standards sowie über die Zusammenarbeit mit der EU. Diese Änderungen seien ebenfalls ein Element der neuen Verordnung. 

Das BFS führt bis Mitte Juni 2013 eine Anhörung durch, um die betroffenen und interessierten Kreise umfassend zu informieren und ihre Anliegen und Stellungnahmen zu kennen.

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Maira Gall