22.04.2013

Beratungen über die Revision des SchKG

Vergangene Woche wurde im Nationalrat über die Revision des Schuldbetreibungs- u. Konkursrechts beraten.

Unternehmen in wirtschaftlich bedrohlichen Lagen sollen künftig erleichtert saniert werden können. Dem Beispiel des US-amerikanischen „Chapter 11“ (abgeschwächt) folgend, sollen bspw. Nachlassstundungen nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder Konkurs enden, sondern auch für Sanierungen vorgesehen werden können. Neben dem Ständerat wurde auch vom Nationalrat eine provisorische Stundung von maximal vier Monaten angenommen. 

Die diskutierte Beweislastumkehr bei Vermögensübertragungen eines Unternehmens in der Nachlassstundung zu Gunsten „nahestehender Personen“ (Familienangehörige und Tochtergesellschaften; Stichwort paulianische Anfechtungsklagen) wurde mit 97 zu 85 Stimmen verworfen. 

Gemäss Revisionsvorlage müsste der Käufer eines Unternehmens (oder Teilen davon), welches sich im Nachlass- oder Konkursverfahren befindet, nicht mehr sämtliche Arbeitsverträge übernehmen. Im Gegenzug wird vorgesehen, dass eine Sozialplanpflicht für grössere Unternehmen (d.h. Unternehmen mit mindestens 250 Angestellten) bestünde, die innert Monatsfrist mindestens 30 Angestellte entlassen wollen. Materielle Vorgaben zur Ausgestaltung dieser Sozialplanpflicht wurden keine gemacht; hingegen wurde eine Verhandlungspflicht sowie die Anrufung eines Schiedsgerichts bei Uneinigkeiten für verbindlich erklärt. Mit 89 zu 78 Stimmen und 6 Enthaltungen stimmte der Nationalrat der Sozialplanpflicht zu. 

Die Gesamtvorlage wurde mit 99 zu 74 Stimmen im Nationalrat angenommen und geht nun zurück an den Ständerat.

Michal Cichocki
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Maira Gall