11.04.2021

EU & KI: Entwurf einer Regulierung für Künstliche Intelligenz für Q2/2021 vorgesehen

Seit geraumer Zeit wird in der EU an einem Legal Framework für die Entwicklung und Nutzung von Technologien, die als Künstliche Intelligenz (K.I.) bezeichnet werden, gearbeitet.


Bereits 2019 hat die EU-Kommission „Ethics Guidelines“ zu K.I. veröffentlicht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um ein programmatisches Papier, das zur Einhaltung der (ohnehin verbindlichen) rechtlichen Vorgaben (wie z.B. DSGVO) aufruft, die schon heute auf K.I. anwendbar sind. 2020 folgten der „Report“ sowie das „White Paper“ zu K.I.
Der „Report“ befasst sich vor allem mit Fragen zu „Safety and Liability“ von K.I. Er kommt zum Ergebnis, dass die Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten bereits heute über eine Vielzahl an Rechtsgrundlagen verfügen, die auf K.I. anwendbar seien und den Themenbereich „Safety and Liability“ regulieren; Handlungsbedarf gäbe es jedoch insbesondere im Bereich der „Product Liability“.
Das „White Paper“ ist ein Grundsatzpapier und dient als Basis zur Schaffung eines künftigen regulatorischen Rahmens für K.I. Es fokussiert dabei auf K.I.-Anwendungen mit einem sog. „hohen Risiko“.

In der Folge bejahte das EU-Parlament einen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regulierung von K.I. und veröffentlichte im Oktober 2020 seinerseits einen Bericht mit Empfehlungen an die EU-Kommission für einen „Rahmen für die ethischen Aspekte von Künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden Technologien“.

Der Ball liegt nun wieder bei der EU-Kommission. Sie wird einen neuerlichen Entwurf zu vermeintlich ethischen sowie rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit K.I. im Q2/2021 vorlegen. Damit wird sich zeigen, ob der Paradigmenwechsel weg von einer technologieneutralen hin zu einer KI-spezifischen Regulierung sinnvoll und praktikabel sein wird - oder ob damit eine weitgehende Wiederholung bereits heute geltender (KI-unabhängiger) Rechtsgrundlagen formuliert wird.

Michal Cichocki

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Maira Gall