05.07.2020

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019/2020

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlichte am 30. Juni 2020 seinen 27. Tätigkeitsbericht, welcher den Zeitraum vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 abdeckt.

In diesem Zusammenhang geht der EDÖB auf aktuelle Herausforderungen des Datenschutzes in folgenden Bereichen ein: Digitalisierung und Grundrechte (1.1), Justiz, Polizei, Sicherheit (1.2), Steuer- und Finanzwesen (1.3), Handel und Wirtschaft (1.4), Gesundheit (1.5), Arbeit (1.6), Versicherungen (1.7), Verkehr (1.8) und International (1.9).

In seinem Tätigkeitsbericht hält der EDÖB unter anderem folgendes fest:

(i) Der EDÖB sei über die „erschreckend hohe Anzahl“ von "Verlusten von Gesundheitsdaten, Personalkarteien, Kreditanträgen, Fotodaten, Chat- und Mailkommunikation" besorgt (vgl. S. 6).

(ii) Die automatisierte Bearbeitung biometrischer Daten in offenbar „grossen Mengen“ durch Private (z.B. zur Stimmidentifikation) aber auch eine allfällig künftige Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien durch Polizeiorgane nehme der EDÖB „mit Besorgnis“ zur Kenntnis (vgl. S. 6).

(iii) Der EDÖB erwarte „keine bleibende Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmung und Privatsphäre“ durch Covid-19; er habe in seiner Stellungnahme vorsorglich die Löschung oder Anonymisierung der betroffenen Personendaten nach Abklingen der Pandemie gefordert (vgl. S. 7).

(iv) Im Zusammenhang mit der aufsichtsrechtlichen Begleitung von „Big Data Projekten“ von Bundesbehörden sowie Privaten seien die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) sowie der Einsatz betrieblicher Datenschutzorgane sinnvoll (vgl. S. 8).

(v) Die Bearbeitung von Mobilitätsdaten im Rahmen von Ticketing Apps habe sich als „besonders heikel“ erwiesen, weil dies „leicht zu Persönlichkeitsprofilen führt, die sich nur mit grossem Aufwand pseudonymisieren oder gar anonymisieren“ lassen (vgl. S. 8).

(vi) Zu den besonderen Risiken von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (K.I.) gehöre, dass „aus der Kombination unpersönlicher Daten, persönliche Informationen abgeleitet werden können“ (sog. De-Anonymisierung; vgl. S. 17).

(vii) Im Rahmen der Vermarktung von Bewegungsdaten aus dem Mobilfunknetz erachte der EDÖB die eingesetzte Anonymisierung als problematisch; der „Aufwand für eine Re-Identifikation erscheint dem EDÖB jedoch nicht sehr gross“ - „insbesondere in den ländlichen Regionen mit einer geringen Bevölkerungsdichte“ (vgl. S. 19).

Michal Cichocki

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Maira Gall