17.05.2020

COVID-19/Coronavirus: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) erachtet den Pilotversuch zur Tracing-App (SPTS) als datenschutzrechtlich zulässig

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlichte am 13. Mai 2020 ein Update inkl. seiner Stellungnahme zum Pilotversuch mit dem Swiss Proximity-Tracing-System (SPTS), welches die Eindämmung von COVID-19/Coronavirus unterstützen soll.

Danach erachtet der EDÖB den vom Bundesrat ebenfalls am 13. Mai 2020 bewilligten Pilotversuch des SPTS durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als datenschutzrechtlich zulässig.

In seiner Stellungnahme, welche vom 11. Mai 2020 datiert, legt der EDÖB u.a. die Funktionsweise sowie die Kriterien zur datenschutzrechtlichen Beurteilung von SPTS dar. Er macht ferner Ausführungen zur Transparenz, zur datenschutzfreundlichen Ausgestaltung, zu den gesetzlichen Grundlagen und den datenschutzrechtlichen Risiken.

Noch fehlende Dokumente sollen dem EDÖB rechtzeitig vor dem geplanten Vollbetrieb des SPTS nachgereicht werden. Allerdings behält sich der EDÖB vor, aufsichtsrechtliche Massnahmen und Empfehlungen während des Pilotversuchs und nach dem Übergang zum vorgesehenen Vollbetrieb zu ergreifen bzw. abzugeben.

Michal Cichocki
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Maira Gall