Im April 2019 veröffentlichte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden Deutschlands (DSK) ihr K.I.-Grundlagenpapier (sog. Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz) mit sieben datenschutzrechtlichen Anforderungen an K.I.-Systeme.
Anfang November 2019 publizierte die DSK weitere Empfehlungen, mit der sie die Umsetzung dieser datenschutzrechtlichen Anforderungen mittels technischer und organisatorischer Massnahmen (TOM) konkretisiert: Positionspapier der DSK zu empfohlenen technischen und organisatorischen Massnahmen bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Systemen.
Dabei nimmt die DSK Rücksicht auf die unterschiedlichen Phasen der Lebenszyklen von K.I.-Systemen (d.h. Design, Veredelung, Training, Validierung, Einsatz sowie Rückkopplung) und definiert zahlreiche TOM entlang folgender datenschutzrechtlicher Gewährleistungsziele: Transparenz, Datenminimierung, Nichtverkettung, Intervenierbarkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit.
Michal Cichocki
Anfang November 2019 publizierte die DSK weitere Empfehlungen, mit der sie die Umsetzung dieser datenschutzrechtlichen Anforderungen mittels technischer und organisatorischer Massnahmen (TOM) konkretisiert: Positionspapier der DSK zu empfohlenen technischen und organisatorischen Massnahmen bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Systemen.
Dabei nimmt die DSK Rücksicht auf die unterschiedlichen Phasen der Lebenszyklen von K.I.-Systemen (d.h. Design, Veredelung, Training, Validierung, Einsatz sowie Rückkopplung) und definiert zahlreiche TOM entlang folgender datenschutzrechtlicher Gewährleistungsziele: Transparenz, Datenminimierung, Nichtverkettung, Intervenierbarkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit.
Michal Cichocki