16.12.2018

Neuigkeiten aus der Debatte um die Reform des Urheberrechtsgesetzes (URG)

Der Nationalrat hat in der Wintersession über die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) beraten. Folgende drei Entscheide sind hier von Interesse:

(i) Neu geniesse jedes Foto, unabhängig von dessen Individualität, urheberrechtlichen Schutz. Auch Schnappschüsse seien damit urheberrechtlich geschützt. Damit wären die rechtlichen Erwägungen in Meili (BGE 130 III 714) und Bob Marley (BGE 130 III 168) hinfällig.

(ii) Die Vergütung von Video-on-Demand Angeboten soll neu über Verwertungsgesellschaften geschehen. Davon ausgenommen seien Filme, deren Verwertung bereits vertraglich geregelt ist.

(iii)
Im revidierten Urheberrecht soll demgegenüber kein Verbot von Vorspulfunktionen bei Replay-TV verankert werden.

Barbara Epprecht


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Maira Gall