14.09.2017

Bundesrat: wählbare Anlagestrategien in der 2. Säule

Gemäss einer Medienmitteilung vom 30. August 2017 hat der Bundesrat zwei Änderungen im Bereich der Pensionskassen beschlossen, welche per 1. Oktober 2017 in Kraft treten. Zum einen werden Versicherte mit höheren Einkommen, die zwischen mehreren Anlagestrategien ihrer Pensionskassen auswählen können, beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zwar einen höheren Anlageertrag mitnehmen können, müssen aber einen allfälligen Verlust selber tragen. Zudem wird die Rückzahlung von Vorsorgegeldern erleichtert, die für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogen wurden.

Durch die nun in Kraft gesetzte Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und der entsprechenden Regelungen in der Verordnung BVV 2 haben die Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit, bei einem Austritt aus der Pensionskasse nicht nur allfällige Gewinne mitzugeben, sondern auch einen durch die gewählte Strategie erlittenen Anlageverlust der versicherten Person zu belasten. Ein Anlageverlust muss also nicht von den verbleibenden Versicherten getragen werden.

Bei der Änderung im Bereich der Wohneigentumsförderung geht es ferner um Personen, die PK-Kapital zum Kauf von Wohneigentum bezogen haben und es der Pensionskasse zurückzahlen wollen. Die derzeitigen Tranchen zur Rückzahlung von mindestens CHF 20 000 werden auf CHF 10 000 gesenkt. Das soll die Versicherten zu vermehrten Rückzahlungen anregen, damit sie im Zeitpunkt der Pensionierung über ein höheres Vorsorgeguthaben verfügen.

Urs Kunz
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Maira Gall