Gemäss Medienmitteilung vom 25. Januar 2017 lehnt der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid die am 18. Oktober 2016 eingereichte Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" ab. Dem Parlament soll jedoch eine Aufstockung der Kredite zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus unterbreitet werden, wobei das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage beauftragt wurde.
Der Bundesrat hat die Ablehnung damit begründet, dass die mit der Initiative geforderten Instrumente und Zielgrössen weder realistisch noch marktkonform seien. Ferner habe die Wohnraumversorgung in erster Linie durch die Privatwirtschaft zu erfolgen; der gemeinnützige Wohnungsbau sei als marktergänzendes Segment zum Schliessen von Angebotslücken zu sehen.
Die Ablehnung wurde jedoch mit einem Rahmenkredit verbunden, mit welchem in den nächsten Jahren der für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden könne. Über die Höhe des Rahmenkredits wird der Bundesrat im Zusammenhang mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beschliessen.
Urs Kunz
Der Bundesrat hat die Ablehnung damit begründet, dass die mit der Initiative geforderten Instrumente und Zielgrössen weder realistisch noch marktkonform seien. Ferner habe die Wohnraumversorgung in erster Linie durch die Privatwirtschaft zu erfolgen; der gemeinnützige Wohnungsbau sei als marktergänzendes Segment zum Schliessen von Angebotslücken zu sehen.
Die Ablehnung wurde jedoch mit einem Rahmenkredit verbunden, mit welchem in den nächsten Jahren der für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden könne. Über die Höhe des Rahmenkredits wird der Bundesrat im Zusammenhang mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beschliessen.
Urs Kunz