Am 12. Juli 2016 hat die EU-Kommission die EU-U.S. Privacy Shield Regelung (Adäquanzerklärung/Angemessenheitsbeschluss) in Kraft gesetzt. Ab 1. August 2016 wird die Bekanntgabe personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU auf der Grundlage des "Privacy Shields" möglich sein. Ausserdem will die EU-Kommission einen Leitfaden veröffentlichen, der die betroffenen Personen über ihre Ansprüche sowie Beschwerdemöglichkeiten orientieren soll.
Bereits am 8. Juli 2016 haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (Ausschuss „Artikel 31“) der endgültigen Fassung der Privacy Shield Regelung zugestimmt und damit den Weg für die gestrige Inkraftsetzung durch die EU-Kommission geebnet.
Zuvor haben sich sowohl der Europäische Datenschutzbeauftragte sowie die Art. 29- Datenschutzgruppe zur Privacy Shield Regelung geäussert.
Weitere Unterlagen:
Bereits am 8. Juli 2016 haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (Ausschuss „Artikel 31“) der endgültigen Fassung der Privacy Shield Regelung zugestimmt und damit den Weg für die gestrige Inkraftsetzung durch die EU-Kommission geebnet.
Zuvor haben sich sowohl der Europäische Datenschutzbeauftragte sowie die Art. 29- Datenschutzgruppe zur Privacy Shield Regelung geäussert.
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