16.02.2016

Richtlinie zur Luftreinhaltung auf Baustellen

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die aus dem Jahre 2009 stammende Richtlinie zur Luftreinhaltung auf Baustellen (Baurichtlinie Luft) überarbeitet und ergänzt. Der Zweck der Baurichtlinie Luft besteht unter anderem darin, dass ein einheitlicher Vollzug der vorsorglichen Vorschriften zur Luftreinhaltung auf Baustellen gewährleistet wird.

Die Baurichtlinie Luft konkretisiert die allgemein gehaltene Vorschrift in Anhang 2 Ziff. 88 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1). Sie zeigt den am Bau Beteiligten auf, wie im Rahmen der Bewilligungsverfahren die wichtigsten Kategorien von Baustellen aufgrund der vorgesehenen Bauarbeiten mit Emissionen zu beurteilen und welche vorsorglichen Massnahmen anzuordnen sind. Zudem beschreibt die Richtlinie die periodische Abgaswartung mit den entsprechenden Messverfahren von Baumaschinen im Betrieb.

Urs Kunz
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Maira Gall