Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) veröffentlichte am 25.09.2015 seine zweite Stellungnahme samt Medienmitteilung zur Verwendung von Fluggastdaten bzw. zur geplanten EU-Richtlinie betreffend Fluggastdaten ("Opinion 5/2015 - Second Opinion on the Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the use of Passenger Name Record data for the prevention, detection, investigation and prosecution of terrorist offences and serious crime").
Der EDSB hält darin unter anderem folgendes fest:
Michal Cichocki
Der EDSB hält darin unter anderem folgendes fest:
- Aufgrund der verfügbaren Angaben sei die Notwendigkeit einer massiven („massive“), ungezielten („non-targeted“) sowie wahllosen („indiscriminate“) Erhebung persönlicher Daten von einer Vielzahl von Fluggästen nicht ersichtlich. Potentiell könnten „more than 300 millions non-suspected passengers“ von der geplanten EU-Richtlinie betroffen sein.
- Aufgrund des EuGH-Urteils zur (unzulässigen) Vorratsdatenspeicherung sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden personenbezogene Massnahmen, die verdachtsunabhängig, d.h. ohne Hinweis auf einen Zusammenhang zu einem schweren Verbrechen („serious crime“), ergriffen werden, mit grosser Skepsis betrachtet.
- Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die Beschränkung auf Daten bekannter Verdächtiger („known suspects“) zielführender wäre, als eine Datenbearbeitung sämtlicher Fluggäste („profiling all travelers“).
Michal Cichocki