Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation publizierte die EU-Kommission am 12. November 2020 ihren Beschluss sowie die überarbeitete Fassung der Standardvertragsklauseln "SVK" (Standard Contractual Clauses "SCC") im Entwurf.
Die SVK können als Grundlage gemäss Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 2 lit. a DSG für die Bekanntgabe personenbezogener Daten (Personendaten) in Staaten ohne sog. angemessenes Datenschutzniveau beigezogen werden.
Der vorgenannte Entwurf will die Vorgaben des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-311/18 (Schrems II) berücksichtigen (vgl. auch das Positionspapier des EDÖB vom 08. September 2020). Dabei geht es im Wesentlichen um technische und/oder organisatorische Massnahmen (TOM), welche unzulässige ausländische Behördenzugriffe mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern sollen.
Die öffentliche Konsulation dauert bis 10. Dezember 2020.
Michal Cichocki