09.08.2020

U.S. Department of Commerce veröffentlicht FAQ zu Schrems II/Privacy Shield (C-311/18)

Das Privacy Shield Program wird durch die International Trade Administration (ITA), welche zum U.S. Department of Commerce (USDOC) gehört, administriert. Anfang August 2020 veröffentlichte die ITA zusätzliche Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Konsequenzen des Urteils des EuGH in der Rechtssache C‑311/18 (Schrems II). Die ITA hält darin u.a. folgendes fest:

(i) Sofern sich die Teilnehmer vom EU-US Privacy Shield Program nicht abmelden, gelten sämtliche Pflichten des Programs unverändert weiter, unbesehen der Nichtigerklärung des Privacy Shield Programs durch den EuGH (vgl. Q1 & 3).

(ii) Die Administrierung des EU-US sowie des Swiss-US Privacy Shield Programs wird durch die ITA bzw. USDOC weitergeführt (vgl. Q1 & 4).

(iii) Das European Data Protection Board (EDPB) sowie die USA haben die Absicht bekräftigt, ein neues Framework bzw. Program für den transatlantischen Datenaustausch zu erarbeiten, welches die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der EU vollständig erfüllt (vgl. Q2).

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Maira Gall