Am 31. Januar 2020 veröffentlichte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Stellungnahme zu den Folgen einer Bekanntgabe von Personendaten nach Grossbritannien (UK) nach dessen Austritt aus der Europäischen Union (Brexit).
Dabei verweist der EDÖB u.a. auf die Voraussetzungen gemäss Art. 6 DSG sowie die sog. Staatenliste. Er hält fest, dass UK aus seiner Sicht nach wie vor über ein angemessenes (Datenschutz)Niveau verfüge. Demnach seien keine zusätzlichen Massnahmen zu treffen, wenn Personendaten nach UK exportiert werden bzw. aus UK auf Personendaten in der Schweiz zugegriffen werde.
Schliesslich werde der EDÖB die Entwicklungen in UK sowie die anstehende Prüfung eines Angemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission aktiv beobachten und informieren, falls er seine Meinung in Bezug auf das Datenschutzniveau in UK ändern würde.
Dabei verweist der EDÖB u.a. auf die Voraussetzungen gemäss Art. 6 DSG sowie die sog. Staatenliste. Er hält fest, dass UK aus seiner Sicht nach wie vor über ein angemessenes (Datenschutz)Niveau verfüge. Demnach seien keine zusätzlichen Massnahmen zu treffen, wenn Personendaten nach UK exportiert werden bzw. aus UK auf Personendaten in der Schweiz zugegriffen werde.
Schliesslich werde der EDÖB die Entwicklungen in UK sowie die anstehende Prüfung eines Angemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission aktiv beobachten und informieren, falls er seine Meinung in Bezug auf das Datenschutzniveau in UK ändern würde.