10.03.2017

Steuerlich anerkannte Zinssätze 2017 für Vorschüsse oder Darlehen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Rundschreiben mit den steuerlich anerkannten Mindest- bzw. Maximalzinsvorschriften für Beteiligte / Nahestehende von Schweizer Gesellschaften für das Jahr 2017 publiziert: 
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2017 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen

Die ESTV unterscheidet dabei zwischen „Vorschüssen von Beteiligten / Nahestehenden“ und „Vorschüssen an Beteiligte / Nahestehende“. Beeinflusst werden die Zinssätze auch durch die Währung in welcher die Vorschüsse ausgegeben wurden. Weiter kann auch die Art der Sicherheiten Einfluss auf die Höhe des angemessenen Zinssatzes haben.

Die von der ESTV publizierten Zinssätze gelten als Safe Harbour Zinssätze. Werden die Zinssätze eingehalten, können unliebsame Gewinnaufrechnungen und damit zusammenhängende Verrechnungssteuerfolgen vermieden werden. Den Gesellschaften steht es offen, höhere Zinssätze anzuwenden. Sie müssen in solchen Fällen jedoch den Nachweis erbringen, dass diese einem Drittvergleich standhalten.

Leonhard Scheer
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Maira Gall