25.11.2016

Modernisierung des Aktienrechts

Gemäss einer Medienmitteilung vom 23. November 2016 des Bundesamts für Justiz will der Bundesrat das Aktienrecht modernisieren, wozu er die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Zentrale Punkte sind die Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften und die Stärkung der Aktionärsrechte sowie eine massvolle Regulierung der Vergütungsvorschriften. Weiter will der Bundesrat die Finanzströme in der Rohstoffbranche transparenter machen und mittels Richtwerten die Gleichstellung zwischen Mann und Frau in der Vertretung im obersten Kader grosser börsenkotierter Gesellschaften fördern.

Insbesondere sieht die Botschaft zum neuen Aktienrecht vor, dass beispielsweise neu auch ein Aktienkapital in ausländischer Währung und im Rahmen eines neuen Kapitalbands eine genehmigte Kapitalherabsetzung zulässig sein sollen. Ferner sollen künftig AG und GmbH ohne Urkundsperson gegründet, aufgelöst und im Handelsregister gelöscht werden können, sofern einfache Verhältnisse vorliegen. Im Weiteren will der Bundesrat Anreize schaffen, dass Unternehmen frühzeitig die notwendigen Sanierungsmassnahmen treffen und so den Konkurs verhindern können. Neben staatlichen Gerichten sollen zudem neu auch Schiedsgerichte aktienrechtliche Streitigkeiten beurteilen dürfen.
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Maira Gall